Marken-Erklärungen
Dr. August Oetker Nährmittel GmbH (1955)
»Eine Marke verpflichtet. Heute wie früher und in Zukunft muß das, was mit einem solchen immer wiederkehrenden Zeichen bekannt geworden ist, die gleichen Eigenschaften aufweisen. Wer sich eine Marke schützen läßt, erwirbt damit nicht nur einen Rechtsanspruch, sondern bekundet vor allem den ernsten Willen zur Leistung. Er gibt eine Versprechen ab, das er jederzeit – auch unter für ihn ungünstigen und vielleicht nicht voraussehbaren Bedingungen – einlösen muß. ...
Eine Marke ist eben nicht nur ein Schutzschild, sondern ein öffentliches Bekenntnis zu unwandelbarer Treue gegenüber jedem, der sich auf diese Willensbekundung einläßt.
Den guten Ruf einer Marke kann man nur einmal, dann aber meist für immer verlieren. ...
Die geringste Nachlässigkeit bei der Herstellung, beim Versand, bei der Lagerung oder beim Verkauf schadet der Marke als Ganzes, selbst oder gerade wenn es sich nur um Pfennigartikel handelt. Der Schaden im Einzelfall ist leicht zu ersetzen; der Abbruch am guten Ruf der Marke, den er zur Folge hat, kann jedoch unermeßlich sein. ...
Ihrem ganzen Wesen nach bedeutet die Marke somit die unerbittlichste Bindung, dies sich ein Kaufmann freiwillig auferlegen kann. Nur, wer sich dieser Konsequenzen stets bewußt und immer bereit ist, seinen ganzen Stolz, all sein Können und jede ihm zu Gebote stehende Kraft für die Erhaltung und Mehrung des Rufes seiner Marke einzusetzen, wird auch ihre Früchte ernten.«
Quelle:
Vorwort "Vom Wesen der Marke" in der Broschüre "Marke und Zeichen im Handel und Wandel" der Dr. August Oetker Nährmittelfabrik GmbH, Bielefeld 1955