Marken-Definitionen
Bergler, Georg (1933)
»Zu den Markenartikeln zählen wir:
Alle Artikel, welche in einem möglichst großen Wirtschaftsgebiet überall zum gleichen Preis, in einheitlicher Qualität und Aufmachung wie Verpackung, in standardisierten, überall gleichen Verkaufseinheiten unter einer bestimmenten Markenbezeichnung erhältlich sind.
Dazu kommt, daß fast jeder Markenartikel dem Konsumenten durch entsprechende Werbung bekannt gemacht werden muß. Infolgedessen wäre man fast versucht, den Begriff der Werbung ebenfalls als ein besonderes Charakteristikum des Markenartikels zu bezeichen.
Wir legen also besonderen Wert darauf, daß nicht nur einzelne Kennzeichen vorhanden sind, sondern daß die von uns genannten sich alle in einem einzigen Artikel vereinigen, bevor man von einem Markenartikel sprechen kann. So verlangen wir gleiche Aufmachung und Verpackung, nicht eines von beiden.
Auch unsere Definition muß notwendig unvollkommen sein, aber durch sie erreichen wir es, daß wir Markenartikel in diesem Sinne in der chemisch-pharmazeutischen, kosmetischen, Lebensmittelindustrie, in der Schokoladenindustrie und allenfalls noch in einigen angrenzenden Zweigen finden, daß aber alle anderen Industrien mit wenigen Ausnahmen ausscheiden müssen.«
Quelle:
Georg Bergler: Der chemisch-pharmazeutische Markenartikel. Darstellung des Wesens, der Absatzformen und des Kampfes um den Markt.
Diss. 1931 bei Wilhelm Rieger und Erich Preiser, Seite 18
G·E·M Reprint 2006 (ISBN 3-980 9657-3-2)