Marken-Definitionen
Markengesetz (1996)
»Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.«
§ 3 Als Marke schutzfähige Zeichen, Abs. (1), Markengesetz (MarkenG) in der Fassung des Markenrechtsänderungsgesetzes vom 19. Juli 1996 (BGBl. 1996 I, S. 1014), Basis: Das neue deutsche Markengesetz, das in seinen wesentlichen Teilen am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist.