Marken-Definitionen
Mellerowicz, Konrad (1936, 1955, 1963)
»Markenartikel sind Waren, die unter einem besonderen, meist geschützten Namen in einheitlicher Aufmachung zu festen, vom Hersteller im voraus festgesetzten Preisen in den Handel kommen.« (1936, Seite 110)
»Der Ausdruck "Markenartikel" wird im Wirtschaftsleben nicht in dem Sinne verwendet, daß alle Waren, die eine zur Unterscheidung dienende Marke tragen, so bezeichnet werden. Der Gebrauch des Ausdruckes beschränkt sich vielmehr auf solche Waren, die nach einem bestimmten Absatzsystem angeboten werden.« (1955, Seite 2)
»Der Markenartikel stellt eine besondere Vertriebsform dar.
Ein Wesenszug des Markenartikels besteht in der Übernahme absatzwirtschaftlicher, sonst dem Handel obliegender Funktionen durch den Hersteller. Es handelt sich dabei um die Funktionen der qualitativen Prüfung der Ware, der Werbung, des Abwiegens oder Abfüllens, der Verpackung und der Preisbildung für den Endverbraucher.« (1955, Seite 3)
»Markenartikel sind Fertigwaren, die in einem größeren Absatzraum unter einem besonderen, die Herkunft kennzeichnenden Merkmal (Marke) in einheitlicher Aufmachung, gleicher Güte und Menge erhältlich sind und sich dadurch sowie durch intensive, für den Verbraucher bestimmte Werbung im Markt die Anerkennung erworben haben.
Wir haben bewußt die vertikale Preisbindung als Merkmal des Markenartikels in die Definition nicht aufgenommen; denn es kann nicht bestritten werden, daß es echte Markenartikel gibt, deren Preise nicht oder noch nicht gebunden sind, sei es, daß das geltende Recht eine Preisbindung verbietet, sei es, daß der Inhaber der Marke sich mit einer Empfehlung oder allgemeinen Bekanntgabe des von ihm errechneten Preises begnügt.« (1955, Seite 7)
»Markenartikel sind für den privaten Bedarf geschaffene Fertigwaren, die in einem größeren Absatzraum unter einem besonderen, die Herkunft kennzeichnenden Merkmal (Marke) in einheitlicher Aufmachung, gleicher Menge sowie in gleichbleibender oder verbesserter Güte erhältlich sind und sich dadurch sowie durch die für sie betriebene Werbung die Anerkennung der beteiligten Wirtschaftskreise (Verbraucher, Händler und Hersteller) erworben haben (Verkehrsgeltung).
Wir haben bewußt die vertikale Preisbindung als Merkmal des Markenartikels in die Definition nicht aufgenommen, denn es kann nicht bestritten werden, daß es echte Markenartikel gibt, deren Preise nicht oder noch nicht gebunden sind.« (1963, Seite 39)
»Tatsache ist aber, daß nahezu alle Markenartikel ohne Rücksicht darauf, ob ihre Wiederverkaufspreise gebunden sind, nach einer Bruttopreisliste zu festen Preisen verkauft werden. In der Tat findet der Markenartikel seine deutlichste Ausprägung erst dann, wenn auch eine vertikale Preisbindung vorliegt.«( 1963, Seite 40)
Quellen:
Konrad Mellerowicz:
– Kosten und Kostenrechnung; Band II, 1936, Seite 110 (zitiert in der 55er Ausgabe der hier folgenden Quelle)
– Markenartikel. Die ökonomischen Gesetze ihrer Preisbildung und Preisbindung.
Erste Auflage, 1955, Seiten 2, 3 und 7
Zweite Auflage, 1963, Seiten 39 und 40